AGB

1. Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Angebot, Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ein Liefergeschäft auf Grund einer Bestellung des Kunden kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande. Bei Abrufaufträgen ist die Ware bis spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Bestellung abzurufen. Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgerufen, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in Rechnung zu stellen. Vom Tag der Berechnung der Ware an sind wir berechtigt, für deren Bereitstellung Lagerkosten zu berechnen und zwar zum jeweils gültigen Satz des Speditionsgewerbes.

3. Preise
Wir sind an die vereinbarten Preise 3 Monate – vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an gerechnet – gebunden. Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung zu den jeweils am Tage des Versandes geltenden Preisen zzgl. der zu diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.

4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, werden Zahlungen bei Lieferung, spätesten aber in 30 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden 2 % Skonto gewährt, sofern der Besteller nicht mit der Begleichung von Forderungen im Verzug ist. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag an dem wir über den Betrag verfügen können. Ist lediglich ein Teil einer Warenlieferung fehlerhaft, bleibt der Besteller zur Zahlung des Preises für den fehlerfreien Anteil verpflichtet. Im übrigen gilt, dass der Besteller nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Ansprüchen aufrechnen kann. Die Zahlung unserer Rechnungen hat unabhängig vom Wareneingang zu erfolgen. Das Reklamationsrecht des Bestellers bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug berechnen wir während des Verzugs Zinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz, sofern wir nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen können. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlung einstellen. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter der Vorraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage des Wechsels für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen. Schaltet der Besteller eine Zentralregulierungsgesellschaft ein, tritt der schuldbefreiende Rechtsausgleich erst mit Zahlungsgutschrift auf unserem Konto ein. Verschlechtern sich die Vermögens und Kreditverhältnisse des Bestellers mit der Folge einer Gefährdung unseres Anspruchs auf Zahlung, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Im diesem Falle steht es uns frei, binnen angemessener Frist Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen jeweils in angemessener Höhe zu verlangen und unsere Leistung bis zur Erfüllung unseres Verlangens auszusetzen. Bei Verweigerung des Bestellers oder bei Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Bei Verkauf gegen fremde Währung ist jeweils der Betrag in ausländischer Währung zu bezahlen, der dem EURO-Betrag zum Zeitpunkt der Fakturierung entspricht. Der durch verspätete Zahlung eventuell entstandene Kursverlust ist uns in diesem Falle vom Besteller zu erstatten.

5. Lieferung
Lieferfristen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Ist die Einhaltung in Folge von uns nicht beherrschbarer Umstände wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel oder Arbeitskampfmaßnahmen bei uns oder unseren Lieferanten nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit ohne weiteres um die Dauer dieser Umstände. Sollten dies Umstände länger als 4 Wochen dauern, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

6. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt immer ab Werk und (vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen) ohne Verbindlichkeit für die günstigste Versandart. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, sobald die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf dessen Fahrzeug verladen worden ist, spätestens aber, wenn sie – auch mit eigenen Transportmittel – unser Werk verlässt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Platzzustellung bzw. die Abnahme aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf diesen über. Der Lieferer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern. Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und den Lieferer zu benachrichtigen. Transport und alle sonstigen Verpackungen werden (vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen und der Vorschriften der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen BGBI. I 1998 S. 2379) nicht zurückgenommen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreis für die Vorbehaltsware als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren. Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht unser Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis feststeht, dass wir aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

8. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsrund, insbesondere wegen Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus einer Garantie, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Ansprüche wegen grob fahrlässigen Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche bei Haftung wegen Vorsatzes verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen verjähren Schadensersatzansprüche des Bestellers in 12 Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntnis des Bestellers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners.

9. Sonderanfertigungen
Bei Bestellung die Sonderanfertigungen zum Gegenstand haben, übernimmt der Besteller jede Haftung bezüglich des Bestehens seines Marken-, Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechte. Eine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen. Sofern diese nicht auf den Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Besteller stellt uns von jedweden Ansprüchen Dritter frei. Werkzeuge, Formen usw., welche zur Anfertigung besonderer Waren hergestellt werden müssen, bleiben bei anteiliger Berechung unser Eigentum. Waren mit Werbeanbringung können nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden. Drucksiebe werden nach Druckfertigstellung gelöscht. Sonstige Druckvorlagen werden bei uns nach Rechnungsstellung 2 Jahre archiviert. Druckvorlagen älter als 2 Jahre werden von uns vernichtet, wir setzen hierzu Ihr Einverständnis voraus.

10. Beanstandung
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden.

11. Gewährleistung
Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistungsrechte ein.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenverkauf (CISG- „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel und/oder Scheckprozesses ist unser Geschäftssitz der Gerichtsstand, soweit der Partner, Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

13. Sicherheit und Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Die von Ihnen eingesendeten Informationen werden ausschließlich zur Geschäftsabwicklung verwendet, Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen den strengen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Sie erhalten von uns keine Werbe-E-Mails und wir verkaufen oder vermieten keinerlei Informationen an Dritte.

Stand Dezember 2005

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